Fischerei Edersee
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Der Edersee ist eines der bekanntesten Angelgewässer in Deutschland. In der Zeit von 1963 bis 2003 wurde der Fischbestand am Edersee, sowohl von einem kommerziell wirtschaftenden Berufsfischer als auch von Freizeitfischern(Angler) genutzt. Das Fischereirecht war zweigeteilt, d.h. die Schifffahrtsverwaltung als Fischereirechtseigentümerin hatte den See an den Berufsfischer verpachtet und gab daneben im erheblichen Umfang Fischereierlaubniskarten an Angler aus. Diese „Doppelte Nutzung“ des Fischbestandes und die immer wiederkehrende Diskussion über die Bewirtschaftungsziele der Fischerei führten zu erheblichen Spannungen und Öffentlichen Auseinandersetzungen.
Mit dem Rückzug aus Altersgründen des letzten Berufsfischers am Edersee im Jahr 2003 ergaben sich dann neue Möglichkeiten. Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee pachtete das ungeteilte Fischereirecht und beauftragte die IG Edersee mit der Durchführung der einzelnen Fischereilichen Bewirtschaftungsaufgaben, nach dem im Jahr 2005 durch ein fischereiliches Gutachten die Grundlagen für die zukünftige fischereiliche Bewirtschaftung erarbeitet worden waren. Diese einzelnen Aufgaben bestehen aus einem Umfangreichen Monitoring des Fischbestandes und einzelner Fischarten, um deren Entwicklung zu dokumentieren um gegeben Falls zukünftige Maßnahmen ableiten zu können.